Impfungen

Schützen Sie sich und Ihr Umfeld!
Dres. Zayer und Mikah

HPV-Impfung für Jungen und Mädchen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV seit 2007 für Mädchen und seit Juni 2018 auch für Jungen.

  • Jungen und Mädchen sollten im Alter von 9 bis 14 Jahren gegen HPV geimpft werden. In diesem Alter sind zwei HPV-Impfungen notwendig. Der Abstand zwischen den beiden Impfungen sollte mindestens 5 Monate betragen. Bei einem Impfabstand unter fünf Monaten sind drei Impfungen erforderlich.
  • Verpasste Impfungen gegen HPV sollten so bald wie möglich und vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Wird zum ersten Mal in einem Alter von 15 Jahren geimpft, sind drei Impfungen notwendig. Je nach Impfstoff sind die Impfzeitpunkte etwas unterschiedlich. Der Aufbau des Impfschutzes sollte jedoch in beiden Fällen möglichst nach einem Jahr abgeschlossen sein. Die genauen Impftermine können bei der ersten Impfung mit der Ärztin bzw. dem Arzt besprochen werden.


Die HPV-Impfung kann zum Beispiel von einem Arzt oder einer Ärztin der Kinder- und Jugendmedizin, der Allgemein- oder Inneren Medizin oder von einem Frauenarzt bzw. einer Frauenärztin durchgeführt werden.

Pneumokokken

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen ab einem Alter von 60 Jahren eine Impfung gegen Pneumokokken. Hierfür sollte ein Pneumokokken-Impfstoff, der gegen 23 verschiedene Pneumokokken-Typen schützt (PPSV23), verwendet werden.

Wegen der begrenzten Dauer des Impfschutzes gegen Pneumokokken hält die STIKO die Auffrischung mit einem Mindestabstand von 6 Jahren aus medizinischer Sicht für alle Erwachsenen ab dem Alter von 60 Jahren für sinnvoll.

Darüber hinaus wird die Impfung gegen Pneumokokken allen Personen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko aufgrund von bestimmten Vorerkrankungen oder mit beruflichem Risiko empfohlen. Hierzu gehören Personen

  • die an chronischen Erkrankungen wie Diabetes, chronischen Erkrankungen des Herzens oder der Atmungsorgane sowie Leber- oder Nierenkrankheiten oder Erkrankungen des Nervensystems leiden.
  • die ein erhöhtes Risiko für eine Hirnhautentzündung haben - z. B. bedingt durch ein Cochlea-Implantat oder eine Liquorfistel.
  • die berufsbedingt ein erhöhtes Risiko haben (Schweißen und Trennen von Metallen, Risiko durch Einatmen von Metall-Rauchen).
  • deren Immunsystem geschwächt ist - sei es aufgrund angeborener Defekte des Immunsystems, fehlender oder nicht funktionsfähiger Milz, einer HIV-Infektion, einer Knochenmarks- oder Organtransplantation oder aus anderen Gründen.

Für diese Risikogruppen wird eine Wiederholung der Impfung nach einem Zeitraum von mindestens sechs Jahren empfohlen. Bei den genannten Vorerkrankungen wird zum Teil zusätzlich eine Impfung mit einem weiteren Impfstoff gegen Pneumokokken empfohlen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt über die Reihenfolge der Impfungen und die Abstände zwischen den Impfterminen.

Impfstoffe
Der so genannte Polysaccharid-Impfstoff für Erwachsene gibt Schutz vor 23 der wichtigsten Pneumokokken-Typen. Es handelt es sich um einen Impfstoff aus den Zuckern der Bakterienhülle.

Darüber hinaus ist seit einiger Zeit auch ein so genannter Konjugat-Impfstoff, der gegen 13 häufige Pneumokokken-Typen schützt, zugelassen.

Gürtelrose

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit einem Totimpfstoff zur Verhinderung von Gürtelrose und länger anhaltenden Nervenschmerzen (postherpetischer Neuralgie):

  • allen Personen ab 60 Jahren.
  • allen Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem geschwächt ist (beispielsweise durch Krankheit, nach Knochenmark- oder Organtransplantation, bei immunsuppressiver Therapie).
  • allen Personen ab 50 Jahren mit einem schweren Grundleiden (beispielsweise chronische Erkrankungen der Lunge (COPD), der Nieren oder des Darmes, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes)


Die zweifache Impfung mit dem Totimpfstoff kann Personen ab 50 Jahre wirksam vor Gürtelrose und postherpetischer Neuralgie schützen: 92 Prozent der Geimpften waren innerhalb von vier Jahren nach der Impfung nicht erkrankt; vor durch Gürtelrose hervorgerufenen Nervenschmerzen (postherpetischer Neuralgie) waren 82 Prozent geschützt.

Der Totimpfstoff gegen Gürtelrose ist für Personen ab 50 Jahren zugelassen und wird zweimal im Abstand von mindestens 2 und maximal 6 Monaten geimpft.

Ist die Impfung aufgrund einer der genannten Grunderkrankungen empfohlen, sollte die Impfung und der beste Impfzeitpunkt (vor allem bei einer Therapie, die das Immunsystem unterdrückt) mit der behandelnden Ärztin bzw. dem bzw. dem behandelnden Arzt besprochen werden.

Für die oben genannten Bevölkerungsgruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten der Impfung mit dem Totimpfstoff. In der Regel zahlen die meisten privaten Krankenversicherungen ebenfalls die Impfung.

Nicht geimpft werden darf bei Unverträglichkeit gegenüber einem Inhaltsstoff des Impfstoffes.

Grippe

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Grippe insbesondere für Personen, die bei einer Grippeerkrankung ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben.
Dazu gehören Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit

  • - chronischen Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma)
  • - Herz- oder Kreislauferkrankungen
  • - Leber- oder Nierenkrankheiten
  • - Diabetes oder anderen Stoffwechselkrankheiten
  • - chronischen neurologischen Krankheiten wie Multiple Sklerose
  • - angeborenen oder später erworbenen Störungen des Immunsystems
  • - HIV-Infektion

Außerdem empfiehlt die STIKO die Impfung für
  • Menschen, die 60 Jahre und älter sind
  • Schwangere, die in der Grippesaison schwanger sind, ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei zusätzlichen Gesundheitsrisiken schon ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
  • Personen mit stark erhöhtem Risiko sich anzustecken (zum Beispiel Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr oder Beschäftigte im medizinischen Bereich mit Patientenkontakt)
  • Personen (beispielsweise Angehörige, Pflegende), die im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. Als Risikopersonen gelten hierbei Personen mit Grundkrankheiten, bei denen es Hinweise auf eine deutlich reduzierte Wirksamkeit der Grippeimpfung gibt, wie zum Beispiel Personen mit dialysepflichtiger Nierenerkrankung oder Personen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche
  • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
  • Auch für Reisende kann die Impfung unter Umständen sinnvoll sein, je nach Ziel und eigenem Gesundheitszustand

Wird regional oder weltweit ein besonders starker Ausbruch (Epidemie oder Pandemie) erwartet, rufen die Gesundheitsbehörden eventuell noch einmal gesondert zu Impfungen auf, um eine schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern oder vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen.
Die Grippeimpfung schützt nur vor Grippeviren und nicht generell vor anderen Erkältungskrankheiten oder einer Erkrankung an COVID-19.

Die beste Zeit für die Schutzimpfung
Eine einmalige Impfung - am besten bereits ab Oktober bis Mitte Dezember - bietet in der Regel ausreichend Schutz für die gesamte Grippesaison. Da sich die Grippeviren sehr schnell verändern können, müssen die Impfstoffe jedes Jahr angepasst werden, damit ein bestmöglicher Schutz erzielt werden kann.
Die sogenannten quadrivalenten Impfstoffe schützen gegen die vier Grippevirusvarianten, die voraussichtlich in der nächsten Grippesaison am häufigsten auftreten werden.
Die Impfung kann mit sogenannten inaktivierten Impfstoffen (Totimpfstoffen) oder bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwei bis einschließlich 17 Jahren mit einem Lebendimpfstoff erfolgen. Der Lebendimpfstoff mit abgeschwächten, lebenden Viren wird als Nasenspray verabreicht. Dieser sollte bevorzugt verwendet werden, wenn eine starke Abneigung gegen Spritzen oder eine Störung der Blutgerinnung vorliegt. Bei einigen Grundkrankheiten wie Immunschwäche oder schwerem Asthma kann dieser Impfstoff jedoch nicht eingesetzt werden. Bitte besprechen Sie dies mit der betreuenden Ärztin beziehungsweise dem Arzt.
Aktuell: Wenn sowohl die Impfung gegen Grippe als auch gegen COVID-19 angezeigt sind, ist die gleichzeitige Verabreichung beider Impfstoffe möglich. Hierbei kann es häufiger zu Impfreaktionen kommen: Es können vor allem lokale Nebenwirkungen an der Injektionsstelle (Schmerz, Rötung, Schwellung) sowie systemische Reaktionen (beispielsweise Fieber, Müdigkeit) auftreten. Die Beschwerden verschwinden in der Regel nach einigen Tagen